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   BSG, 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B   

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https://dejure.org/2022,19887
BSG, 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B (https://dejure.org/2022,19887)
BSG, Entscheidung vom 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B (https://dejure.org/2022,19887)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - B 5 R 26/22 B (https://dejure.org/2022,19887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B
    Inwieweit die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BSG vom 23.5.1996 ( 13 RJ 75/95 - SozR 3-1500 § Nr. 12) , die sich zur Mitteilung der Grundlagen für die Beurteilung möglicher Verweisungstätigkeiten verhält, hier einschlägig sein soll, erläutert die Klägerin nicht.
  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

    Auszug aus BSG, 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B
    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BVerfG Beschluss vom 3.5.2021 - 2 BvR 1176/20 - juris RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 11.04.2019 - B 13 R 74/18 B

    Verfristeter Antrag auf Gewährung einer Halbwaisenrente

    Auszug aus BSG, 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B
    Sie wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG ) begründet, denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl zB BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BSG, 11.07.2022 - B 5 R 26/22 B
    Sie wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG ) begründet, denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl zB BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Sie wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG) begründet, denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl zB BSG Beschluss vom 11.7.2022 - B 5 R 26/22 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 18.08.2022 - B 5 R 124/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Das LSG hat den Kläger - wozu es nicht verpflichtet gewesen ist - lediglich darauf hingewiesen, mit welchem Ausgang des Berufungsverfahrens er in diesem Verfahrensstadium rechnen müsse, und ihm damit Gelegenheit gegeben, sein weiteres Prozessverhalten daran auszurichten (vgl dazu, dass keine allgemeine Verpflichtung des Gerichts besteht, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf die Aussicht genommene Tatsachen- und Beweiswürdigung hinzuweisen, jüngst BSG Beschluss vom 11.7.2022 - B 5 R 26/22 B - juris RdNr 7 mwN) .
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